Alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, müssen vor Aufnahme dieser Ausbildung eine Arbeitsschutzuntersuchung erhalten. Eine zweite Untersuchung ist vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres vorgesehen, sofern der Jugendliche zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenlos.
Die Berechtigungsscheine müssen jedoch zur Untersuchung mitgebracht werden, diese erhalten Sie bei der Stadt-/(Markt-)Gemeindeverwaltung des Wohnortes.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung dient dazu, Einschränkungen und Gefährdungen des Jugendlichen, die durch die Aufnahme einer Berufsausbildung bestehen können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Der Jugendliche wird anhand eines Fragebogens vom Arzt detailliert befragt. Die anschließende Ganzkörperuntersuchung beinhaltet das Messen von Größe, Gewicht, Blutdruck, Puls, einen Test der Sehfähigkeit und des Farbensehens sowie eine Hörprüfung. Dabei wird besonders auf tätigkeitsbezogene relevante Risiken geachtet (z.B.: Allergien, Beeinträchtigungen an der Wirbelsäule). Eine Urinuntersuchung ist ebenfalls vorgesehen. In Ausnahmefällen sind darüber-hinaus Ergänzungsuntersuchungen bei Fachärzten erforderlich, um abschließend über die gesundheitliche Eignung eines Jugendlichen zu entscheiden. Fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Die Ergebnisse werden in die mitgebrachten Formblätter eingetragen und ausführlich mit den Jugendlichen besprochen.
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