Beachten Sie bitte, dass ein Rezept/eRezept am Quartalsanfang erst ausgestellt werden kann, nachdem die Krankenkassenkarte in der Praxis eingelesen wurde!!
Ab sofort werden wir Ihre Medikamente digital, ohne Papierausdruck, verordnen.
Dies ist für Arzneimittel für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Rezepttypen möglich.
- Apothekenpflichtige Arzneimittel ("rosa Rezept")
- Privatrezept für GKV-Versicherte ("blaues Rezept")
- Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes ("grünes Rezept")
Wir erstellen mit unserer Praxissoftware ein E-Rezept. Dieses wird elektronisch signiert und auf einen bundesweiten Zentralspeicher in der Telematikinfrastruktur abgelegt und gespeichert.
Dann gehen Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke, die dort eingelesen wird. So kann die Apotheke auf Ihr Rezept zugreifen, welches auf einem gesicherten Server gespeichert ist.
Mehr lesen Sie dazu auf unseren Infoblättern.